Arbeitsschutz
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten, alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Wir stellen Ihrem Unternehmen, egal welcher Berufsgenossenschaft Sie angehören, eine geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) zur Verfügung. Diese FASI, überprüft Ihr Unternehmen nach DGUV V2, den berufsgenossenschaftlichen Regeln, den Regeln der Gewerbeaufsichtsämter, den Verordnungen der Arbeitsstättenverordnung sowie allen relevanten Regeln und Vorschriften die für Ihr Unternehmen wichtig sind. Nur so sind Sie rechtssicher aufgestellt.
Gefährdungsanalysen/Gefährdungsbeurteilungen
Die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen ist im §5 Arbeitsschutzgesetz verankert.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Betriebsarzt die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen.
Ihr Vorteil:
✓ Erfüllung der Dokumentationspflicht und Rechtssicherheit für den Unternehmer.
✓ Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung werden aufgezeigt.
✓ Eine langfristige und wirtschaftlich optimierte Planung ist einfacher.
Betriebsanweisungen
Die Erstellung von Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten.
Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsvorschriften festgelegt, z.B. §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) verlangen die Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. die DGUV 112-190 „Atemschutz“.
Unterweisungen Schulungen Seminare
✓ Etagenbeauftragter
✓ Arbeitssicherheitsunterweisung im Betrieb / Büro (jährliche Unterweisung für alle Mitarbeiter vorgeschrieben)
✓ Sicherheitsunterweisung / allgemein oder individuell
Alle Unterweisungen, Schulungen oder Seminare können natürlich auch bei Ihnen im Unternehmen oder in unserem Schulungszentrum stattfinden. Für ein individuelles Angebot rufen Sie uns gerne an oder setzen sich, per Mail mit uns in Verbindung.
Um den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten zu können sieht der Gesetzgeber, je nach Einsatzgebiet angepasste, arbeitsmedizinische Untersuchungen vor.
Unsere Sicherheitsfachkräfte kümmern sich, unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben, um die Prävention, Organisation und Dokumentation Ihres betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Ihr Vorteil:
✓ Ganzheitliche Präventivarbeit
✓ Vermeidung von Gefährdungen und Berufskrankheiten
✓ Minimalhaltung von unfallbedingten Ausfallzeiten
✓ Maximale Wirtschaftlichkeit durch produktives Personal
✓ Rechtssicherheit des Betriebes durch die Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften
✓ Optimale Kundenbetreuung
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.